Freifunk und die Haftungsprivilegierung des Telemediengesetzes
2019-12-29, 19:00–19:45 (Europe/Berlin), OIO Stage
Language: German

Seit Jahren kämpfen wir um die Haftungsprivilegierung für Freifunker. Als Zugangsvermittler in das Internet hat der Gesetzgeber den Freifunker als Diensteanbieter von Ansprüchen Dritter freigestellt. Nach dem Gesetz ist der Freifunker für die Handlungen Dritter im Internet nicht verantwortlich. Wie die Rechtssprechung die gesetzliche Regelung anwendet, möchte ich Euch in meinem Vortrag berichten.


Ich würde gerne den Vortrag in meinen Bericht über die einzelnen Freifunk-Verfahren gegen die Rechteinhaber einbetten. Ich weiß noch nicht recht, wie ich den Zusammenhang gestalte. Mit wem könnte ich darüber sprechen?

Mit Anfang zwanzig entschied ich mich, Rechtsanwältin zu werden und habe immer wieder große Freude daran, die zivilrechtlichen Interessen im Urheberrecht und Datenschutz zu vertreten. Dabei lege ich großen Wert auf die Durchsetzung des generellen Zugangs zu Informationen und wissenschaftlichen Werken sowie auf den Schutz jeder natürlichen Person vor dem Missbrauch ihrer personenbezogenen Daten.